Trainingsraumkonzept - Arnold von Harff Schule Bedburg


Miteinander - Füreinander
Arnold von Harff Hauptschule Bedburg
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Trainingsraumkonzept
Liebe Erziehungsberechtigte,
die Lehrer*innenkonferenz hat beschlossen, das Trainingsraum (TR)-Programm an unserer Schule einzuführen. Dieses Programm bietet uns die Möglichkeit, dem Ziel eines störungsfreien Unterrichts einen großen Schritt näher zu kommen. Weil auch Sie als Erziehungsberechtigte in diesem Programm eine wesentliche Rolle spielen, möchten wir Ihnen das TR-Programm kurz erläutern.

Im Wesentlichen hat das TR-Programm drei Regeln als Grundlage:

  1. Jede*r Schüler*in hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jede*r Lehrer*in hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jede*r muss immer die Rechte der Anderen respektieren.

Wenn sich alle Beteiligten an diese Regeln halten würden, wäre das Ziel des ungestörten Unterrichts sicherlich bereits erreicht. Da dies jedoch nicht selbstverständlich ist, beinhaltet das TR-Programm die Möglichkeit, dass jede*r einzelne*r Schüler*in über sein Störverhalten nachdenkt und für sich einen Plan entwickelt, wie in Zukunft ohne Störungen am Unterricht teilgenommen werden kann.
 
 
Deshalb hat das TR-Programm einen festen, für alle zuverlässigen und durchschaubaren Ablauf:

  1. Ein*e Schüler*in, der*die störendes Verhalten zeigt, erhält von der   unterrichtenden Lehrperson ausdrückliche Ermahnungen.
  2. Wenn er*sie den ausdrücklichen Ermahnungen nicht Folge leistet und   weiter stört, wird er*sie mit einem Infozettel in den TR geschickt.
  3. Im TR stellt er*sie unter Aufsicht einen Rückkehrplan auf. In diesem   Rückkehrplan entwickelt er*sie eigenverantwortliche Ideen, wie er*sie in   Zukunft störungsfrei am Unterricht teilnehmen kann. Ausschließlich der   gewissenhaft ausgefüllte Rückkehrplan ist die Eintrittskarte zurück in den   Unterricht.
  4. Mit dem ausgefüllten Rückkehrplan kehrt er*sie in die Klasse zurück   und legt ihn der Lehrperson vor.
  5. Wenn die Lehrperson diesen Rückkehrplan akzeptiert, kann der*die   Schüler*in wieder am Unterricht teilnehmen.
  6. Wenn die Lehrperson den Plan nicht akzeptiert oder wenn der*die   Schüler*in nach der Rückkehr weiterhin stört, wird der*die Schüler*in erneut   in den TR verwiesen.
  7. Wird ein*e Schüler*in zum   zweiten Mal an einem Tag in den TR verwiesen, ist er*sie für diesen Tag   vom Unterricht ausgeschlossen, erhält Arbeitsmaterial auf Moodle und muss von   den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Das Arbeitsmaterial ist bis zum   nächsten Schultag zu bearbeiten. Hat der*die Schüler*in dies nicht erledigt,   so startet der*die Schüler*in den folgenden Tag im TR mit der Bearbeitung des   Materials und darf erst nach Fertigstellung in den Unterricht zurückkehren.   Der in der Zeit verpasste Unterrichtsinhalt muss ebenfalls nachgeholt werden.
  8. Nach insgesamt drei   Besuchen im TR erhalten Sie als Erziehungsberechtigte eine schriftliche   Benachrichtigung.
  9. Nach sechs Besuchen im TR   muss ein Beratungsgespräch, an dem   der*die Erziehungsberechtigte, der*die Schüler*in, TR-Personal und ein*e   Sonderpädagogin teilnimmt, erfolgen bevor der*die Schüler*in wieder am   Unterricht teilnehmen kann.
  10. Nach neun Besuchen im TR   findet eine Ordnungsmaßnahme statt, an der der*die Erziehungsberechtigte,   der*die Schüler*in und ein*e Sonderpädagog*in sowie die Schulleitung teilnehmen und über weitere Maßnahmen   beraten.
                                                                             
                            
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