Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren - Arnold von Harff Schule Bedburg


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Arnold von Harff Hauptschule Bedburg
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Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren
Kontakt:
Arnold-von-Harff Hauptschule Bedburg
Sekretariat: H. Naujock

Goethestraße 3
50181 Bedburg
Tel.: 02272/4102
Fax: 02272/901211
Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren oder absehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird. Zur Vereinheitlichung des Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahrens wurde an der Arnold von Harff Schule folgende Vorgehensweise beschlossen:

Entschuldigung bei unvorhersehbaren Fehlzeiten (z.B. wegen Krankheit)
  1. Bei unvorhersehbaren Fehlzeiten (z.B. wegen Krankheit) ist die Schule über das Sekretariat (Tel. 02272-4102) oder die Homepage am ersten Fehltag zu informieren
  2. Spätestens am 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, die bei der Klassenleitung oder im Sekretariat abgegeben werden kann.
  3. Am ersten Tag, an dem die Schülerin/der Schüler (nach Genesung) wieder am Unterricht teilnimmt, reicht sie/er bei der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung ein. Diese muss Angaben über den Zeitraum der versäumten Unterrichtsstunden enthalten.
  4. Liegt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teilnimmt, keine Entschuldigung vor, werden die versäumten Stunden als nicht entschuldigt gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden.
  5. Bei akuten Erkrankungen während der Unterrichtszeit muss die Schülerin/der Schüler sich bei der unterrichtenden Lehrkraft abmelden, die dies im Klassenbuch vermerkt. Anschließend ruft das Sekretariat oder der Schüler über das Sekretariat eine hinterlegte Nummer (z.B. der Eltern) an.

Beurlaubungen ab einem Schultag sind im Voraus zu genehmigen. Eine Beurlaubung kann in Betracht kommen: bei religiösen und familiären Festen, politischen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
  1. Beurlaubungen bis zu zwei Schultagen sind mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenleitung in schriftlicher Form zu beantragen.
  2. Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind bei der Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens zehn Schultage im Voraus schriftlich über die Klassenleitung einzureichen, die hierzu eine Stellungnahme an die Schulleitung abgibt.
  3. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler grundsätzlich nicht beurlaubt werden. Ausnahmen können nur dann genehmigt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. (d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354)) Bei Nichteinhalten der aufgeführten Regeln können die versäumten Stunden nicht entschuldigt werden und werden entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.
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