Elternvertretung - Homepage AVHS Bedburg


Miteinander - Füreinander
Arnold von Harff Hauptschule Bedburg
Gemeinsam auf dem Weg ins Leben
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Mitwirkung der Eltern/Erziehungsberechtigten in der Schule
Das Recht der Eltern/Erziehungsberechtigten durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. (nach: Elternmitwirkung in der Schule, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011)
Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern/Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern/Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, sowie SchülerInnen. Dazu gehören Informations- und Meinungsaustausch pber Angelegenheiten der Schule, des Unterrichts und der Erziehungsarbeit in der Klasse. Letztere ab Klasse 7. Die Klassenpflegschaft wählt aus Ihrer Mitte zu Beginn jedes Schuljahres eine/n Vorsitzede/n und eine/n Stellvertreter/in.

Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern/Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber der Schulleitung und anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern/Erziehungsberechtigten abzustimmen. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter/innen. Es können zwei von der Schülervertretung gewählte Schüler/innen (ab Klasse 7) mit beratender Stimme teilnehmen. Auch die Schulleitung nimmt beratend teil. Die Schulpflegschaft wählt sich eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Vertreter/innen. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
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